Erweiterte Nutzungsbedingungen

  1. Der Händler garantiert der WILL BE A BRAND GmbH durch seine Bestätigung, dass er bei der Nutzung der Datenbank und bei der Verwendung der Downloads die Vereinbarung Link: B2B_Datenbank_Nutzungsvereinbarung und die jeweils aktuellen Link: Guidelines einhalten wird und diese vorgenannten Bedingungen und Guidelines in der jeweils im Download hinterlegten Form zur Kenntnis genommen hat.
  2. Der Händler erklärt ferner durch seine Bestätigung zu folgendem sein ausdrückliches Einverständnis: Sie sind als Nutzer für die Auswahl der digital heruntergeladenen Inhalte selbst verantwortlich. Die Nutzung der “B2B WBAB Mediathek”, insbesondere das Herunterladen, Streaming und/oder der sonstige Erhalt von Inhalten im Zusammenhang mit dem Angebot, erfolgt auf eigenes Risiko; insbesondere übernimmt will be a brand GmbH keine Gewähr für die Virenfreiheit, die Freiheit von sonstiger Schadsoftware sowie die technische Funktionsfähigkeit der digital heruntergeladenen Inhalte im Übrigen.
    Das Angebot wird in der jeweils von will be a brand GmbH für gut befundenen Gestaltung und unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit dargestellt. Alle Angaben, Abbildungen, technischen Daten, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die auf der Website zu finden sind, haben rein informatorischen Charakter. will be a brand GmbH bemüht sich um die Richtigkeit der Angaben, übernimmt jedoch keine Gewähr für diese. will be a brand GmbH gewährleistet auch nicht, dass das Angebot den Anforderungen der Nutzer entspricht und zu jeder Zeit ohne Unterbrechung, zeitgerecht, sicher und fehlerfrei zur Verfügung steht. will be a brand GmbH übernimmt keine Gewährleistung, dass die für das Angebot genutzte Hard- und/oder Software zu jeder Zeit fehlerfrei arbeitet und/oder dass etwaige Fehler auf der Website oder in der Hard- oder Software korrigiert werden.

office@wbab.gmbh

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Bitte lesen Sie die erweiterten Nutzungsbedingungen und bestätigen Sie diese nachfolgend:

Für eine bessere Lesbarkeit verzichten wir in dieser Vereinbarung auf eine geschlechterspe-zifische Differenzierung. Wir nutzen das generische Femininum hier als neutrale grammatikalische Ausdrucksweise, die ausdrücklich alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten umfasst.

Präambel 
  1. Die Lieferantin und die Händlerin bemühen sich um den Verkauf von verschiedenen Produkten unterschiedlicher
  2. Um den Vertrieb der von der Lieferantin an die Händlerin verkauften Produkte zu unterstützen und das den jeweiligen Marken innewohnende Image zu fördern wollen die Vertragspartner nicht exklusive aber nicht auf Dritte übertragbare Rechte in bestimmten Umfang zur angemessenen Nutzung einräumen ohne jedoch eine Pflicht zur Nutzung oder eine Vergütungspflicht hierfür zu begründen.
  3. Hierfür stellt die Lieferantin der Händlerin ein Händlerportal mit individuellem Zugang zur Verfügung, in der von der Lieferantin der Händlerin verschiedene Downloadmöglichkeiten beispielsweise von Logos angeboten werden, die unter Wahrung der jeweiligen Guidelines und dieser Vereinbarung heruntergeladen verwendet werden können. Guidelines sind in diesem Fall Vorgaben des Markeninhabers, die die jeweilige Verwendung des zum Download angebotenen bestimmen, insbesondere auch beschränken.
§ 1 Vertragsgegenstand
  1. Die Lieferantin räumt der Händlerin bis auf Widerruf die Möglichkeit ein, die in der Datenbank der Lieferantin der Händlerin zum Download angebotenen Dateien wie beispielsweise die Logos, Produktbilder, Bezeichnungen, Produktdaten und Firmendaten im dort und diesem Vertrag bestimmten Umfang und zu den hier und nachfolgend bestimmten Zwecken zu nutzen.
  2. Die Lieferantin ist jederzeit berechtigt, die Nutzung einzelner oder mehrerer Logos, Produktbilder, Bezeichnungen und Firmendaten im dort und diesem Vertrag bestimmten Umfang und zu den hier bestimmten Zwecken zu widerrufen, zu beschränken oder zu modifizieren.
  3. Die Vertragspartner sind sich einig, dass das in Absatz (1) und in der Datenbank jeweils zur Verfügung gestellte lediglich das unentgeltliche, nicht übertragbare, nicht exklusive Recht zur Nutzung umfasst; ohne eine Pflicht zur Nutzung zu begründen.

    Die Parteien sind sich ferner einig, dass jedwede Verwendung / Nutzung der in den vor-genannten Absatz (1) und deren jeweiligen in der Datenbank angebotenen Inhalte so zu erfolgen hat, dass

    1. die Nutzung innerhalb einer fest definierten Schutzzone erfolgt, die sicherstellt, dass keine anderen Gestaltungselemente wie Bilder, Farbflächen oder Linien zu nah plattziert werden und die jeweils aktuellen Guidelines zur Verwendung eingehalten werden.
    2. Die Nutzung nur zu vertrieblichen Zwecken erfolgen darf und zwar im Sinne einer Darstellung der in den Guidelines aufgeführten Grundsätze, unter Wahrung der jeweils berechtigten Interessen der Partei an einer positiven öffentlichen Wirkung der Verwendung.
    3. Die Händlerin benennt den Rechteinhaber als Urheber oder Inhaber der Nutzungsrechte an den Bildern, an der Stelle auf der Website, an der die Bilder eingebettet sind. Diese Nennung erfolgt durch einen Schriftzug in einer Größe von mindestens 8,5 pt.
      Ist für die Bilder oder für einzelne Bilder in der jeweiligen Guideline keine Angabe zur Nennung des Urhebers oder des Rechteinhabers vermerkt, liegt die Nennung im freien Ermessen der Händlerin unter Wahrung der Urheberrechte.
    4. Die Händlerin ist vor und während der Nutzung verpflichtet selbst zu prüfen, ob ein Nutzungsrecht der in § 1 Absatz (1) und den jeweiligen Guidelines genannten unverändert besteht und die Verwendung insoweit Bedingungskonform erfolgt. Die Händlerin verpflichtet sich die Nutzung stets auf Aktualität, insbesondere auf Übereinstimmung mit diesem Vertrag und die Wahrung der jeweils aktuellen Guidelines zu prüfen und die Nutzung von widerrufenem oder veraltetem Inhalt zu unterlassen.
    5. Die Händlerin verpflichtet sich bei Verwendung der zur Verfügung gestellten Materialien die jeweils aktuell zugelassene Art, Weise, Form und Umfang zu beachten. Insbesondere wird die Händlerin die Verwendung widerrufener oder bspw. infolge Änderung/Modifizierung verändertem Inhalt in alter Darstellung unterlassen.
    6. Eine Weitergabe oder Nutzungseinräumung an bzw. für Dritte ist der Händlerin nicht gestattet. Die Händlerin verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Inhalte nur für die Eigenverwendung in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen.
    7. Im Falle des Widerrufs, der Modifizierung, Beschränkung oder sonstigen Änderung des Inhalts, der Art und Weise der eingeräumten Nutzung, insb. auch bei der Nutzungsuntersagung einzelner Inhalte verpflichtet sich die Händlerin diese zu beachten.
    8. Die Händlerin ist verpflichtet selbstständig zu prüfen und zu gewährleisten, dass die von der Händlerin vorgenommene Nutzung rechtmäßig ist.
  4. Mit zur Verfügungstellung des Materials räumt die Lieferantin der Händlerin die für alle gegenwärtigen Nutzungszwecke und Maßnahmen –unter der Bedingung der Einhaltung der in diesen Vertrag und den jeweiligen Guidelines sowie ggf. Im Downloadbereich ausgewiesenen Schranken, die notwendigen Nutzungsrechte – falls nicht anders angegeben im Übrigen wie folgt ein:
    1. als einfaches Nutzungsrecht, zeitlich unbeschränkt, räumlich unbeschränkt, auch weltweit über das Internet abrufbar, medial unbegrenzt, insbesondere für Werbe-, Presse- und PR-Zwecke, in sämtlichen Nutzungsarten, welche für die vorgenannten Zwecke relevant sind, Print wie Online, auf beliebigen Datenträgern sowie im Internet, in Online-Foren, Social-Media-Kanälen, YouTube u. ä.;
    2. mit dem Recht das Material zu vervielfältigen, zu speichern, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben, mit Bearbeitungsrecht, insbesondere mit dem Recht, das Material nur in Teilen zu verwenden, Teile davon oder bspw. das Bildmaterial als Ganzes zu verkleinern und/oder zu vergrößern, als Collage als Ganzes oder in Teilen zusammen mit anderen Werken zu verarbeiten, als Bewegtbild zu verarbeiten und zu nutzen, mit Multimediarecht, also das Bildmaterial im Rahmen einer Multimediaproduktion mit anderen Werken, insbesondere mit Werbung zu vereinen, interaktiv auf elektronischem oder anderem Wege nutzbar zu machen.
    3. Eine Befugnis Nutzungsrechte an Dritte einzuräumen ist NICHT erteilt.
    4. Eine Pflicht zur Namensnennung der Urheber von Bildmaterial besteht nicht, sofern im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung in Schrift- oder Textform getroffen wurde. Wird ein Name nicht übermittelt, soll dies zwischen den Parteien die Bedeutung haben, dass eine abweichende Vereinbarung von § 13 UrhG getroffen wurde.
  5. Für den Fall, dass die Lieferantin nur über beschränkte Nutzungsrechte verfügt, ist der Umfang der Nutzungsrechte sowie die Einschränkung in den Materialien in der Datenbank genannt. Insoweit gilt eine derartige Beschränkung vorrangig.
§ 2 Vertragsprodukte im Wettbewerb
  1. Der Händlerin ist es gestattet, Produkte, die mit den an die Händlerin gelieferten Produkten im Wettbewerb stehen, ebenfalls aktiv und passiv zu bewerben und diese neben den von der Händlerin bezogen Produkten zu Insbesondere darf die Händlerin auch Wettbewerber der Lieferantin direkt oder indirekt neben, jedoch unter Wahrung der vorgenannten Bedingungen (vgl. § 1) nennen, bewerben oder in sonstiger Weise fördern.
  2. Die Lieferantin erklärt zu vorstehendem Absatz (1) vorsorglich hiermit ihre ausdrückliche
§ 3 Vertragspartner

Für den Fall, dass die Händlerin ihre Firma umfirmiert oder in eine Personen- oder Kapital­ gesellschaft einbringen möchte, bedarf er hierzu keiner Einwilligung der Lieferantin. Diese Vereinbarung gilt in diesem Fall fort.

§ 4 Dauer des Vertrages, Kündigung
  1. Der Vertrag wird zunächst für die Zeit bis zum Ablauf des Jahre 2024 abgeschlossen.
  2. Das Recht zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Die Kündigung bedarf der Textform. Wird sie durch Einschreiben übermittelt, so gilt sie auch dann als zugegangen, wenn ein Zustellungsversuch fruchtlos verlaufen ist und dem Empfänger eine Zustellungsnachricht hinterlassen worden ist.
  4. Das hier zugunsten der Händlerin jeweils gewährte Nutzungsrecht erlischt im Übrigen längstens bis 3 Monate nach dem Ende der Lieferbeziehung zwischen der Lieferantin und der Händlerin, ohne dass es einer Kündigung dieser Vereinbarung bedarf.
  5. Nach Ablauf der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit ist es der jeweiligen Partei untersagt, die Nutzung fortzusetzen; die jeweilige Partei ist zur Unterlassung jeglicher Nutzung und ins­ besondere der öffentlichen Darstellung verpflichtet.
§ 5 Abwicklung des Vertriebsverhältnisses

Die Kündigung und die Beendigung dieses Vertrages als solche lassen die in seiner Ausführung geschlossenen Geschäfte zwischen der Lieferantin und der Händlerin unberührt.

§ 6 Geistiges Eigentum
  1. Soweit die Lieferantin eine Marke oder ein sonstiges geschütztes Zeichen auf andere Weise oder nicht mehr nutzen möchte, wird auf Verlangen der Lieferantin auch die Händlerin die Benutzung unverzüglich auf die andere Weise umstellen oder einstellen.
  2. Die Händlerin darf die Marken und die sonstigen geschützten Zeichen nicht ändern oder in anderer Weise missbrauchen und nicht auf Dritte übertragen.
  3. Die Händlerin wird der Lieferantin jede von ihr, festgestellte, unerlaubte Benutzung der Marken und die sonstigen geschützten Zeichen durch Dritte melden.
§ 7 Geheimhaltungsverpflichtung
  1. Die Parteien dürfen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihnen während der Zusammenarbeit bekannt geworden sind oder bekannt werden, ohne Einwilligung der jeweiligen anderen Partei weder verwerten noch Dritten mitteilen. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages, soweit die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse nicht allgemein zugänglich sind, es sei denn, die allgemeine Zugänglichkeit beruht auf einer Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung durch die jeweilige Partei.
  2. Die Vertragsparteien werden dafür Sorge tragen, dass die Geheimhaltungsverpflichtung auch durch ihre Mitarbeiter eingehalten wird.
§ 8 Vertragsstrafe bei Verstoß

Die Parteien behalten sich eine nach dem Hamburger Brauch, jeweils von der verletzten Partei zu bestimmender Vertragsstrafe, im Falle der Verletzung der jeweiligen Vertragspflichten vor.

§ 9 Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
  1. Dieser Vertrag wird durch die vom Nutzer durch die von der Händlerin durch Opt-In Funktion erklärte Zustimmung und Absenden der Erklärung auf der Webseite
    „wbab-b2b.gmbh/erweiterte-nutzungsbedingungen“ geschlossen.
  2. Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen dieses Vertrages sowie Vereinbarungen über dessen Aufhebung, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Entsprechendes gilt für die Abbedingung des Schriftform-erfordernisses.
  3. Im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages oder in einer der wesentlichen Anlagen / Guidelines zu diesem Vertrag werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommender rechtswirksamer Ersatzregelung treffen. Eine Nichtigkeit einer Vorschrift dieses Vertrages oder in einer der wesentlichen Anlagen zu diesem Vertrag führt nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages.
  4. Bei grundsätzlichen Änderungen des EU-Rechts, vor allem in kartellrechtlicher Hinsicht, steht den Vertragsparteien das Recht auf vorzeitige Vertragsauflösung zu, wenn die Änderung der Bestimmung(en) wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile für die betroffene Vertragspartei nach sich zieht und eine einvernehmliche Vertragsanpassung nicht möglich ist.
  5. Durch von diesem Vertrag abweichendes Verhalten werden weder vereinbarte Rechte und Pflichten verändert oder aufgehoben, noch neue Rechte und Pflichten begründet; dies gilt auch für den Fall eines länger währenden abweichenden Verhaltens.
  6. Die Überschriften zu den einzelnen Vorschriften dieses Vertrages dienen lediglich der besseren Orientierung. Diese haben keinen eigenständigen Regelungsinhalt und keine rechtliche Bedeutung.
  7. Mitteilungen, Erklärungen und Kündigungen, die nach diesem Vertrag vorgesehen sind, haben unter Beachtung der in diesem Vertrag festgelegten Formalien an die von der anderen Vertragspartei zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse zu erfolgen.
  8. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder den in seiner Durchführung geschlossenen Geschäften ist der Sitz der Lieferantin. Jeder Vertragspartner ist jedoch auch berechtigt, Klagen gegen den anderen an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu erheben.
  9. Auf den vorliegenden Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  10. Erfüllungsort ist der Sitz der Lieferantin.
  11. Die Vertragssprache ist deutsch.
  12. Soweit die jeweiligen Guidelines modifiziert werden, werden auch diese Änderungen wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung bedarf, diese werden stillschweigend einbezogen, sofern nicht gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird.
Akzeptieren